Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die AGB in Kürze überarbeitet wird/werden muss!René Knipschild am 21. Dezember 2010
§ 0 Einleitung
Zwischen dem Kunden und "René Knipschild – Custom Software Development", nachstehend "Anbieter" genannt, wird folgender Vertrag zur Planung, Entwicklung und Lieferung einer Software beziehungsweise zur Planung und Umsetzung einer Software-Einrichtung abgeschlossen.
§ 1 Vertragsgegenstand
I. Vertragsgegenstand ist das vom Anbieter im Zusammenwirken mit dem Kunden zu entwickelnde und dem Kunden zur Nutzung zu überlassende Softwareprogramm beziehungsweise die Dienstleistung einer Software-Einrichtung.
§ 2 Pflichten des Anbieters
I. Der Anbieter verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden ein Konzept für eine Software-Entwicklung oder -Einrichtung zu entwickeln und dieses entsprechend der vom Kunden geforderten Funktionalitäten umzusetzen.
II. Die Software-Entwicklung oder -Einrichtung wird nach einem Konzept, keineswegs jedoch nach einem bis ins letzte Detail ausgeführten Pflichtenheft durchgeführt, sofern keine entsprechenden Abkommen bei Vertragsabschluss getroffen wurden.
§ 3 Pflichten des Kunden
I. Nach der Erstellung eines kundenspezifischen Konzeptes sind spätestens diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren und etwaige weitere Vereinbarungen zu treffen, sodass der Anbieter mit der Software-Entwicklung beziehungsweise -Einrichtung beginnen kann, und der Kunde zur Abnahme verpflichtet ist.
II. Der Kunde ist verpflichtet dem Anbieter die zur Erstellung der Software benötigten Daten spätestens bei Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Fertigstellungstermin
I. Der Fertigstellungtermin der Software wird schriftlich vereinbart, wird jedoch bei vom Kunden ausgehenden erheblichen Auftragsänderungen unwirksam.
§ 5 Übergabe der Software
I. Der Anbieter übergibt dem Kunden zum vereinbarten Fertigstellungstermin die Software, jedoch nur die zur Nutzung benötigten Teile ohne den nicht benötigten Quellcode.
II. Desweiteren führt der Anbieter eine einmalige Einweisung in die Software durch.
§ 6 Nutzungsrechte
I. Der Anbieter räumt dem Kunden ein ausschließliches, unbefristetes, übertragbares, unwiderrufliches Nutzungsrecht an der Software-Entwicklung oder -Einrichtung ein. Das Nutzungsrecht gilt für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich Veröffentlichung, jedoch keinesfalls zur Bearbeitung und Vervielfältigung.
II. Das Urheberrecht behält jedoch der Anbieter.
§ 7 Vereinbarungsänderungen
I. Vereinbarungsänderungen können nur schriftlich und nur mit Einverständnis des Kunden und des Anbieters vorgenommen werden.
§ 8 Abnahme
I. Die Abnahme erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt.
II. Der Kunde ist verplichtet die Software abzunehmen und entsprechend zu vergüten.
III. Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Läuft eine Frist zur Abnahme von vier Wochen nach vereinbartem Zeitpunkt ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt und der Kunde ist entsprechend zur Vergütung verpflichtet.
§ 9 Quellcode (nicht bei Software-Einrichtung)
I. Der Quellcode verbleibt beim Anbieter, der sich verpflichtet, diesen für ein Jahr sicher aufzubewahren und auf Anforderung vom Kunden nur durch Zugriff auf den Quellcode zu behebende Störungen an der Software unverzüglich zu beseitigen. Auf Verlangen vom Kunden hat der Anbieter den Quellcode einem vom Kunden zu benennenden Notar zu übergeben, der auf Anforderung vom Kunden diesen an einen Dritten aushändigen
darf, falls der Anbieter mit der nur durch Zugriff auf den Quellcode möglichen Mängelbeseitigung an der Software trotz schriftlicher Aufforderung vom Kunden binnen einer Frist von vier Wochen nicht erfolgreich nachkommt oder eine mögliche Mängelbeseitigung durch Stellung eines Insolvenzantrags über das Vermögen des Anbieters gefährdet wird.
§ 10 Vergütung
I. Die Vergütung wird schriflich vereinbart und ist nach Rechnungsstellung, welche bei der Abnahme erfolgt, innerhalb von fünf Werktagen zu zahlen.
§ 11 Ansprüche bei Mängeln (Gewährleistung)
I. Der Anbieter übernimmt für das funktionsfehlerfreie Laufen der Software entsprechend der vereinbarten Anforderungen und dafür, dass sie bei Abnahme dem anerkannten Stand der Technik entspricht und nicht Mängel aufweist, eine Gewährleistung von einem Jahr nach Abnahme.
II. Kommt der Anbieter in einer Frist von vier Wochen seiner Mängelbeseitigungsverpflichtung nicht nach, kann der Kunde die erforderlichen Mängelbeseitigungsmaßnahmen auf Kosten und Gefahr vom Anbieter selbst treffen oder von Dritten vornehmen lassen.
III. Erst nach einem Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.
§ 12 Haftung
I. Der Anbieter haftet nur für Schäden wegen Rechtsmängeln, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (außer Haftung für Körperschäden).
II. Für leicht fahrlässige Vertragsverletzungen haftet der Anbieter nur bis zu einer Summe von 100,00 Euro sowie für Schäden, mit denen im Zusammenhang mit einem Softwareentwicklungsauftrag typischerweise gerechnet werden muss. Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen -- gleich aus welchem Rechtsgrund -- insbesondere auch für Datenverluste und Folgeschäden. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit zugunsten vom Kunden eine Versicherung besteht.
§ 13 Geheimhaltung
I. Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm während der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Daten, Kenntnisse und Informationen über den Kunden Verschwiegenheit zu bewahren und sie Dritten nicht zugänglich zu machen.
§ 14 Schutzrechte Dritter
I. Werden durch die Benutzung der vom Anbieter erstellten Software Software-Schutzrechte Dritter verletzt, hat der Anbieter auf seine Kosten nach Wahl vom Kunden diesem das Recht zur Nutzung der geschützten Programme zu verschaffen oder Software schutzfrei bei Aufrechterhaltung des Qualitätsstandards zu gestalten.
II. Der Anbieter stellt den Kunden ferner von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Software-Schutzrechtsverletzungen gegen den Kunden geltend machen.
§ 15 Gerichtsstand, anwendbares Recht
I. Auf den Vertrag ist deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts anzuwenden.
II. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz vom Anbieter örtlich zuständig.
§ 16 Schlussbestimmungen
I. Zusätzliche, Ergänzende oder Abweichende Vereinbarungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Anbieter können geschlossen werden, sind aber in jedem Fall schriftlich festzuhalten.
II. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand der AGB: 09. Juli 2009


